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Automatenfachmann/Automatenfachfrau
Anerkannt durch Verordnung vom 8. Januar 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, Seite 2 ff, vom 11. Januar 2008
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Automatenfachleute sind in Unternehmen der Automatenwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomaten. Sie können auch bei Automatenbetreibern wie Verkehrsunternehmen, Parkhausbetrieben, gastronomische Betrieben, Geldinstitute, Spielstättenbetreiber und Freizeiteinrichtungen beschäftigt sein.
Automatenfachleute
Sie sind in der Gruppe 1. bis 2. in einer Wahlqualifikation, aus der Gruppe 3. bis 6. in zwei Wahlqualifikationen besonders qualifiziert:
1. Kaufmännische Geschäftsprozesse
2. Mechatronische Installation
3. Marketing
4. Personalwirtschaft
5. Instandhaltung
6. Informations- und Kommunikationstechnik
Letzte Änderung: 19.02.2008