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Fachkraft für Automatenservice
Anerkannt durch Verordnung vom 8. Januar 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, Seite 2 ff, vom 11. Januar 2008)
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Fachkräfte für Automatenservice sind in Unternehmen der Automatenwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomaten. Sie können auch bei Automatenbetreibern wie Verkehrsunternehmen, Parkhausbetrieben, gastronomische Betrieben, Geldinstitute, Spielstättenbetreiber und Freizeiteinrichtungen beschäftigt sein.
Fachkräfte für Automatenservice
Letzte Änderung: 19.02.2008