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Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten

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Berufsbezeichnung

Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Anerkannt durch Verordnung vom 02. Mai 2007 (BGBl. I S. 610)

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Holz- und Bautenschutzarbeiten arbeiten in  Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes des Handwerks und der Industrie.

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte für Holz- und Bautenschutz

  • erkennen Schäden an Holz- und Holzbauteilen,
  • führen vorbeugende Holzschutzmaßnahmen gegen tierische (Insekten) und pflanzliche (Pilze) Holzzerstörer durch,
  • bekämpfen holzzerstörende Insekten und Pilze,
  • beseitigen Schäden, welche durch tierische und pflanzliche Holzzerstörer verursacht werden,
  • erkennen Schäden an Bauwerken aus Beton, Mauerwerk und Naturstein,
  • trocknen durchfeuchtete Bauwerke,
  • führen Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen durch,
  • setzen feuchte- und salzgeschädigte Mauerwerke instand,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie,
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz
  • richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese
  • führen ihre Arbeiten kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Letzte Änderung: 04.03.2008



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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