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Holz- und Bautenschützer / Holz- und Bautenschützerin

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Berufsbezeichnung

Holz- und Bautenschützer / Holz- und Bautenschützerin
Anerkannt durch Verordnung vom 02. Mai 2007 (BGBl. I S. 610)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule des Handwerks und der Industrie statt.

Arbeitsgebiet

Holz- und Bautenschützer/Holz und Bautenschützerinnen arbeiten in Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes.

Berufliche Fähigkeiten

Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerinnen:

  • erkennen und beurteilen Schäden an Holz- und Holzbauteilen,
  • führen vorbeugende Holzschutzmaßnahmen gegen tierische (Insekten) und pflanzliche (Pilze) Holzzerstörer durch,
  • erkennen und bekämpfen holzzerstörende Insekten und Pilze,
  • beseitigen Schäden, welche durch tierische und pflanzliche Holzzerstörer verursacht werden,
  • erkennen und beurteilen Schäden an erdberührten Bauwerken aus Beton, Mauerwerk und Naturstein,
  • trocknen durchfeuchtete Bauwerke,
  • führen Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen durch,
  • setzen feuchte- und salzgeschädigte Mauerwerke instand,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie,
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz,
  • richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese
  • führen ihre Arbeiten kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Ar-beitsaufträgen allein und im Team durch,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerinnen spezialisieren sich darüber hinaus im dritten Ausbildungsjahr in einem der beiden Fachbereiche Holzschutz oder Bautenschutz.

 Im Holzschutz

  • bekämpfen sie auch seltener auftretende tierische und pflanzliche Holzzerstörer,
  • setzen sie auch alternative Verfahren und Sonderverfahren gegen tierische und pflanzliche Holzzerstörer ein.

 Im Bautenschutz

  • wenden sie Prüfmethoden und -geräte zum Erkennen von Schäden an erdberührten Bauwerken und Bauwerksteilen an,
  • analysieren sie Putzzerstörungen und führen Putzsanierungen durch,
  • bereiten abdichtende Maßnahmen vor und führen diese aus, insbesondere durch Injektionen und mechanische Horizontalsperren.

Letzte Änderung: 04.03.2008



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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