Hinweis: Mit der Tastenkombination (‚Alt‘ + ‚0‘) können Sie jederzeit zum folgenden Schnellmenü springen.
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterin Digital und Print
Anerkannt durch Verordnung vom 2. Mai 2007 (BGBl. I S. 628)
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der drei Fachrichtungen:
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print sind in Industrie und Handwerk tätig. Sie arbeiten bei Marketingkommunikationsagenturen, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistern, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print in der Fachrichtung
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print in der Fachrichtung
Konzeption und Visualisierung
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print in der Fachrichtung
Gestaltung und Technik
Letzte Änderung: 02.04.2008