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Sportfachmann/ Sportfachfrau
Anerkannt durch Verordnung vom 4. Juli 2007 (BGBl. I S. 1242)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Sportfachleute sind in der Sportwirtschaft, insbesondere im Geschäfts-, Sport- und Trainingsbetrieb von Sportvereinen und -verbänden sowie in Sport- und Fitnessstudios tätig.
Sportfachleute
Letzte Änderung: 24.04.2008