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Sport- und Fitnesskaufmann/ Sport- und Fitnesskauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 4. Juli 2007 (BGBl. I S. 1252)
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Sport- und Fitnesskaufleute sind in der Sportwirtschaft, insbesondere in den Geschäfts- und Organisationsbereichen von Fitness- und Gesundheitsstudios, Sportvereinen und -verbänden sowie in der öffentlichen und privaten Sport- und Sportstättenverwaltung tätig.
Sport- und Fitnesskaufleute
Letzte Änderung: 24.04.2008