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Hafenschiffer/Hafenschifferin

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Berufsbezeichnung

Hafenschiffer/Hafenschifferin
Anerkannt durch Verordnung vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 206)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Hafenschiffer / Hafenschifferinnen arbeiten in See- und Binnenhäfen im Personen- und Ladungsverkehr mit Wasserfahrzeugen und in der Festmacherei.

Berufliche Fähigkeiten

Hafenschiffer / Hafenschifferinnen

  • nehmen Wasserfahrzeuge in Betrieb und führen sie,
  • befördern Personen im Fähr- und Touristikverkehr,
  • machen Wasserfahrzeuge fest und los und verholen sie,
  • be- und entladen Wasserfahrzeuge und transportieren Ladungen, 
  • pflegen und warten Wasserfahrzeuge und deren Ausrüstung sowie technische Einrichtungen,
  • führen seemännische Arbeiten durch,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken an und setzen dabei fachspezifische Sprachkenntnisse ein,
  • kommunizieren mit Kunden und können Auskünfte in Englisch erteilen,
  • wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • planen ihre Arbeit, legen Arbeitschritte fest, kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse,
  • führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitsicherheit durch.

Letzte Änderung: 21.01.2009



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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