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Hafenschiffer/Hafenschifferin
Anerkannt durch Verordnung vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 206)
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Hafenschiffer / Hafenschifferinnen arbeiten in See- und Binnenhäfen im Personen- und Ladungsverkehr mit Wasserfahrzeugen und in der Festmacherei.
Hafenschiffer / Hafenschifferinnen
Letzte Änderung: 21.01.2009