Seite vorlesen Öffentliche Ausschreibung
Rahmenvertrag über externe Lektoratsleistungen
Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Bundesinstitut für Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Ansprechpartner:
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Bodo Rödel, Telefon: 0228/107-2411,
für Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren Frau Cornelia Foehrmann, Telefon: 0228/107-1928, zur Verfügung.
Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung:
Das Bundesinstitut für Berufsbildung beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einen Rahmenvertrag über externe Lektoratsleistungen zu vergeben.
Etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter:
Keine Aufteilung in Lose.
Ablauf der Angebotsfrist:
Das Angebot muss bis zum 30.01.2013, 10:00 Uhr beim Bundesinstitut für Berufsbildung ein-gegangen sein.
Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen - enthält Angebot: " Lektorat"
Bundesinstitut für Berufsbildung
Frau Cornelia Foehrmann
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Mit dem Angebot sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen (Musterangebotstext, Kostenplan, Erklärung über die finanzielle Situation des Anbieters) vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Es muss rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Informationen und Angaben enthalten.
Das Angebot kann auch an der Pforte des Haupteingangs (Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn) abgegeben werden. Die Pforte ist geöffnet montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nicht möglich.
Bis zur Angebotsfrist müssen die Angebote bei der Vergabestelle eingegangen sein.
Berichtigungen und Änderungen zu abgebenden Angeboten können bis zum Ablauf der Ange-botsfrist in schriftlicher Form vorgenommen werden. Nach der Angebotsfrist eingegangene Berichtigungen und Änderungen werden nicht berücksichtigt. Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen finden Sie am Ende dieses Textes.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 28.02.2013.
Zuschlagskriterien:
Siehe Leistungsbeschreibung
Nebenangebote:
Es sind keine Nebenangebote zugelassen.
Kosten:
Kosten für die Erstellung eines Angebotes werden nicht erstattet.
Ausschlusskriterien:
Zum Ausschluss des Angebotes führen:
Änderungen in den Vergabeunterlagen sowie die Nichtanerkennung der Vertragsbedingungen des Auftraggebers, sonstige nach § 16 VOL/A fehlende Angaben.
Rechtliche Grundlagen:
das Angebot des Bieters und die vom Bieter zur angebotenen Leistung gemachten Angaben
die Allgemeinen Vertragsbedingungen des BIBB sowie
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Angebote die die eigenen Geschäftsbedingungen, gleich in welcher Form zu Grunde legen, werden nach § 16 (3) Buchstabe d) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Leistungsumfang:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Leistung ist als Gesamtleistung anzubieten.
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung, des Kostenplans und des Angebotsblatts abzuschließen.
Angebot/Preise:
- Grundsatz:
- Preisvorbehalte sind ausgeschlossen
- Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen
- Etwaige Anpassungen der Umsatzsteuer bleiben davon unberührt - Hinweis:
Die vom Bieter genannten Preise werden im Rahmen der Angebotsbewertung zugrunde gelegt. Das Angebot muss alle Kosten enthalten.
Verschwiegenheit:
Der Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der ausschreibenden Stelle Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die an der Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots beteiligten Mitarbeiter zu verpflichten.
Bietergemeinschaft:
Unter einer Bietergemeinschaft nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A versteht man eine Vereinigung von Unternehmen, die sich auf vertraglicher Grundlage zusammengeschlossen haben, um Angebote gemeinschaftlich abzugeben. Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.




