Merkmal Finanzierungsform
Mit der BIBB-Erhebung zum 30.09.2009 wurde das Merkmal "Finanzierungsform" als Pflicht-Merkmal eingeführt. Zuvor wurde es mit der Erhebung 2005 als fakultatives Merkmal angelegt, um die Datenbasis für die Ermittlung der überwiegend betrieblich finanzierten Ausbildungsangebote im Vergleich zu den überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsangeboten kontinuierlich zu verbessern.
Erfasst werden die im Erfassungszeitraum zu berücksichtigenden neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die "überwiegend öffentlich finanziert" werden. Dabei werden Anschlussverträge nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge berücksichtigt.
"Überwiegend heißt: Über 50% der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung werden im Rahmen von Sonderprogrammen und Maßnahmen durch finanzielle Zuweisungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltung getragen. Diese Sonderprogramme und Maßnahmen richten sich an sogenannte marktbenachteiligte, sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche bzw. an Jugendliche mit Behinderungen. In den meisten Fällen sind es außer- bzw. überbetriebliche Bildungsträger, die die entsprechenden Ausbildungsverträge mit diesen Jugendlichen abschließen.
Für die Gesamtzahl der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverträge ist auf dem Erhebungsbogen die Spalte mit der Bezeichnung "Insgesamt" vorgesehen.
Für die Unterscheidung der verschiedenen Maßnahmen sind folgende Gruppen vorgesehen:
- §242 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte)
- §100 Nr. 3 SGB III/§235a und 236 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - Reha)
- Sonderprogramme des Bundes/der Länder (i.d.R. für "marktbenachteiligte" Jugendliche)
Mit "überwiegend öffentlich finanziert" sind also ausschließlich Ausbildungsverträge gemeint, die sich einer dieser drei Kategorien zuordnen lassen. Alle sonstigen Verträge werden der Gruppe "überwiegend betrieblich finanziert" zugeordnet.
Merkmal Finanzierungsform