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Erhebung 2017

Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2017

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2017 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2017 noch bestanden haben (also nicht vorzeitig gelöst wurden).

Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2017:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 20171
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2017 - 17.11.2017
letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 17.11.2017
Hauptausschuss-Sitzung: 13.12.2017

Die Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2017 werden im Sommer mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.

Stand der Information: März 2017

1 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW im Dezember 2017 an das BIBB übermittelt.

2016/2017 wurden für verschiedene Berufe die Ausbildungsordnungen (neu) geordnet. Das führt bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. mitunter dazu, dass neue BIBB-Berufsnummern für die Erhebung vergeben werden müssen.