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Geprüfter Bankfachwirt/geprüfte Bankfachwirtin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

2. Berufliche Qualifikationen 

Geprüfte Bankfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis in der Kreditwirtschaft erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

2.1. Grundlegende Qualifikationen:

  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
    • Bankbetriebliche Rahmenbedingungen
    • Jahresabschluss der Kreditinstitute
    • Bank-Controlling
    • Bankpolitik
    • Bankmarketing
  • Betriebswirtschaft
    • Allgemeine Betriebswirtschaft
    • Personal und Kommunikation
  • Volkswirtschaft
    • Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
    • Güter- und Kapitalmärkte
    • Geld, Kredit, Währung
    • Wirtschafts- und Sozialpolitik
    • Wirtschaftsbeziehungen und Wettbewerb
  • Recht
    • Bürgerliches Recht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Kreditsicherungsrecht
    • Grundzüge des Verfahrens- und Insolvenzrechts

2.2. Spezielle Qualifikationen (Der Prüfungsteilnehmer wählt eine spezielle  Qualifikation)

  • Privatkundengeschäft
    • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs
    • Geld- und Vermögensanlagen
  • Immobiliengeschäft
    • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs
    • Private und gewerbliche Immobilienfinanzierung
    • Anlage in Immobilienfonds
  • Firmenkundengeschäft
    • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs
    • Kreditgeschäft
    • Ausgewählte Fragestellungen des Auslandsgeschäftes von Firmenkunde

3. Nachweis der Qualifikation 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Bankfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 01.03.00 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 193) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Bankfachwirt wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann", "Sparkassenkaufmann" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation mit entsprechend längerer Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Kreditwirtschaft haben.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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