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Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Geprüfte Bankfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis in der Kreditwirtschaft erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
2.1. Grundlegende Qualifikationen:
2.2. Spezielle Qualifikationen (Der Prüfungsteilnehmer wählt eine spezielle Qualifikation)
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Bankfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 01.03.00 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 193) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung zum Geprüften Bankfachwirt wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann", "Sparkassenkaufmann" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation mit entsprechend längerer Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Kreditwirtschaft haben.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 29.10.2007