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Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Kaufleute für Büromanagement sind qualifiziert, gehobene Assistenz- und Sachbearbeitertätigkeiten sowie Koordinationsfunktionen in größeren Sekretariaten, Büros und Verwaltungsdiensten auszuüben. Mit der erhöhten Sachkompetenz sowie der Berufserfahrung sind sie auch in der Lage, Führungs- und Steuerungsaufgaben einschließlich Aufgaben der bereichsbezogenen Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung in ihrem speziellen Funktionsbereich wahrzunehmen.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Fachkaufleute für Büromanagement verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:

  • Volks- und Betriebswirtschaft
    • Unternehmen und Markt
    • Europäische Integration und weltwirtschaftliche Entwicklungen
    • Betriebliche Leistungsprozesse
    • Betrieblicher Umweltschutz und Verbraucherschutz
    • Grundlagen des Wirtschaftsrechts
  • Personalwirtschaft und Arbeitsrecht
    • Management- und Führungsaufgaben
    • Personalplanung und Personaleinsatz
    • Personalverwaltung und -betreuung
    • Personalentwicklung und Berufsausbildung
    • Arbeitsrecht und Mitbestimmung
  • Informations- und Büromanagement
    • Wissensmanagement
    • Inner- und außerbetriebliche Kommunikation
    • Büro- und Arbeitsorganisation
    • Persönliche Arbeitstechniken
  • Informations- und Kommunikationssysteme
    • Hard- und Software
    • IT-Netze
    • IT-Standards im modernen Büro
    • Aktuelle Anwendungen
    • Wirtschaftlichkeit
    • Datenschutz und Datensicherheit
    • Telearbeit
  • Protokollführung
  • Texterstellung
  • Textformulierung

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Fachkaufmann für Büromanagement aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 31.10.2001 (BGBI. I S. 2887) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Fachkaufmann für Büromanagement wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachkaufmanns für Büromanagement haben.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 06.11.2006


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