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Geprüfte Kaufleute für Büromanagement sind qualifiziert, gehobene Assistenz- und Sachbearbeitertätigkeiten sowie Koordinationsfunktionen in größeren Sekretariaten, Büros und Verwaltungsdiensten auszuüben. Mit der erhöhten Sachkompetenz sowie der Berufserfahrung sind sie auch in der Lage, Führungs- und Steuerungsaufgaben einschließlich Aufgaben der bereichsbezogenen Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung in ihrem speziellen Funktionsbereich wahrzunehmen.
Geprüfte Fachkaufleute für Büromanagement verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Fachkaufmann für Büromanagement aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 31.10.2001 (BGBI. I S. 2887) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung zum Geprüften Fachkaufmann für Büromanagement wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachkaufmanns für Büromanagement haben.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 06.11.2006