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Geprüfter Kundenberater/geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Kundenberater und Kundenberaterinnen im Tischlerhandwerk arbeiten in Betrieben des Tischlerhandwerks, in denen die Umsetzung von Kundenanforderungen und -erwartungen und die Angebotserstellung einen großen Teil des Geschäftsfeldes ausmacht. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Betrieb und Kunden. Sie sind qualifiziert folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Kundenanforderungen und -erwartungen entgegenzunehmen und umzusetzen sowie die mit der Auftragsbeschaffung, -abwicklung und Endabnahme verbundenen Aufgaben durchzuführen;
  • Objekte und Produkte zu gestalten und zu konstruieren;
  • Angebote zu erstellen, Projekte zu planen und die Auftragsabwicklung vorzubereiten.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Kundenberater und Kundenberaterinnen im Tischlerhandwerk verfügen
über eine längere Berufserfahrung. Die Wahrnehmung der oben beschriebenen Aufgaben findet in den Handlungsbereichen Umgang mit dem Kunden, Gestaltung und Konstruktion sowie Projektplanung und Auftragsvorbereitung statt. Innerhalb dieser Handlungsbereiche verfügen sie über folgende Qualifikationen:

  • Werben, Beraten und Betreuen von Kunden; Klären und Beschaffen von Aufträgen in Abstimmung mit dem Kunden und Mitarbeitern; Vereinbaren von Termin- und Lieferabsprachen sowie Absprachen über Zahlungsbedingungen; Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung; Bearbeiten von Reklamationen und Unterstützen der Betriebsleitung bei Marketingmaßnahmen; Anwenden von Grundsätzen der Gesprächsführung; Berücksichtigen einschlägiger Regelungen,0
  • Erfassen von Kundenanforderungen; Erarbeiten von Gestaltungs- und Konstruktionsvorschlägen im Kontakt mit dem Kunden; Entwerfen von Alternativen zu Kundenanforderungen; Erstellen von Konstruktionsplänen; Beachten von gestalterischen, fertigungstechnischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten; Nutzen von rechnergestützten Präsentationsmöglichkeiten; kundengerechtes Gestalten der Präsentation,
  • Erstellen von Vorkalkulation und Angebot; Übernehmen der Projektplanung; Erstellen der Auftragsdaten für die Auftragsbearbeitung; Einschätzen der personellen und sachlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes für die Auftragsabwicklung; Berücksichtigen wirtschaftlicher Aspekte; Bearbeiten von Änderungen; Kooperieren mit der Fertigungsplanung.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der/die Geprüfte Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 6. Juli 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1482) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum/zur Geprüften Kundenberater/Geprüften Kundenberaterin im Tischlerhandwerk wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Tischler/Tischlerin" und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis vorweisen kann oder wer eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten holzbe- oder verarbeitenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens ein Jahr dauernde einschlägige Berufspraxis in der Kundenberatung vorweisen kann oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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