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Geprüfte Kundenberater und Kundenberaterinnen im Tischlerhandwerk arbeiten in Betrieben des Tischlerhandwerks, in denen die Umsetzung von Kundenanforderungen und -erwartungen und die Angebotserstellung einen großen Teil des Geschäftsfeldes ausmacht. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Betrieb und Kunden. Sie sind qualifiziert folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Geprüfte Kundenberater und Kundenberaterinnen im Tischlerhandwerk verfügen
über eine längere Berufserfahrung. Die Wahrnehmung der oben beschriebenen Aufgaben findet in den Handlungsbereichen Umgang mit dem Kunden, Gestaltung und Konstruktion sowie Projektplanung und Auftragsvorbereitung statt. Innerhalb dieser Handlungsbereiche verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der/die Geprüfte Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 6. Juli 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1482) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung zum/zur Geprüften Kundenberater/Geprüften Kundenberaterin im Tischlerhandwerk wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Tischler/Tischlerin" und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis vorweisen kann oder wer eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten holzbe- oder verarbeitenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens ein Jahr dauernde einschlägige Berufspraxis in der Kundenberatung vorweisen kann oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten.
Letzte Änderung: 29.10.2007