Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Fortbildungsprofil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Fremdsprachenkorrespondenten sind qualifiziert, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener
    wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache;
  • Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke;
  • Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten verfügen über fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme erworben haben. Die Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben findet in den Handlungsbereichen Übersetzung, Korrespondenz und Mündliche Kommunikation statt. Innerhalb dieser Handlungsbereiche verfügen sie über die geeigneten Qualifikationen, um folgende Kommunikationssituationen zu bewältigen:

2.1 Allgemeine Unternehmenskommunikation

  • Terminvereinbarungen
  • Geschäftsreisen und Konferenzen
  • Sonstige Sekretariatskommunikation
  • Innerbetriebliche Kommunikation
2.2 Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten
  • Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen
  • Anfragen zu Unternehmen an Dritte
  • Erteilen von Auskünften
2.3 Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten
  • Angebotsbearbeitung
2.4 Aufträge -einschließlich Transport und Versicherung- bearbeiten
  • Auftragserteilung
  • Auftragsbestätigung, -ablehnung, -annullierung
  • Verträge
  • Versandanzeige
2.5 Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten
  • Rechnungsbearbeitung
2.6 Störungen geschäftlicher Transaktionen klären
  • Beschwerden und Mängelrügen
  • Zahlungsaufforderungen
2.7 Absatzmärkte erschließen und pflegen
  • Vertretung
  • Messen und Ausstellungen
  • Internet
  • Präsentationen

Die Kommunikationssituationen sind auf der Grundlage kaufmännischer und interkultureller Qualifikationen auszufüllen.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Fremdsprachenkorrespondent aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23.12.99 (Bundesgesetzblatt 2000 Teil I S. 10) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondenten wird zugelassen, wer über einen Abschluß in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt oder nachweist, daß er hinreichende fremdsprachliche, kaufmännische und schreibtechnische Kenntnisse erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich rechtliche Prüfung.

Letzte Änderung: 25.03.2008


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.