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Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen auf der Ebene des mittleren Management, als auch in selbständiger unternehmerischer Tätigkeit verantwortliche Funktionen auf den fachbezogenen immobilienwirtschaftlichen Feldern kompetent auszufüllen.
Geprüfte Immobilienfachwirte verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Sie haben die Qualifikation um
Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Immobilienfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Dezember 1998 (BGBl. I S.4060) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung zum Immobilienfachwirt wird zugelassen, wer die Abschlußprüfung zum Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bestanden hat und danach mindestens zwei Jahre in der Immobilienwirtschaft tätig war, oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 29.10.2007