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Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen auf der Ebene des mittleren Management, als auch in selbständiger unternehmerischer Tätigkeit verantwortliche Funktionen auf den fachbezogenen immobilienwirtschaftlichen Feldern kompetent auszufüllen.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Immobilienfachwirte verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Sie haben die Qualifikation um

  • immobilienwirtschaftliche Sachverhalte in ihren volks- und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und unter Berücksichtigung der besonderen Einbettung immobilienwirtschaftlicher Vorgänge in komplizierte Rechtsstrukturen zu bewerten und daraus nachvollziehbare praktische Handlungsschritte abzuleiten;
  • immobilienwirtschaftliche Projekte unter sachgerechter Nutzung der Kommunikationsgrundlagen und Führungstechniken im Bereich des Objekt- und Projektmanagements sowie der Beschaffung und Vermarktung von Immobilien, zu konzipieren und zu organisieren. Dabei können sie die Instrumente des Controlling sachgerecht und steuernd einsetzen;
  • Management- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung eines kundenbezogenen Unternehmensleitbildes und der daraus entwickelten Unternehmenskultur wahrzunehmen.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Immobilienfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Dezember 1998 (BGBl. I S.4060) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Immobilienfachwirt wird zugelassen, wer die Abschlußprüfung zum Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bestanden hat und danach mindestens zwei Jahre in der Immobilienwirtschaft tätig war, oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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