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Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerinnen sind qualifiziert, Haupt-, Hilfs- und Nebenanlagen eines Kraftwerkes zu bedienen, zu überwachen sowie an- und abzufahren. Sie sind qualifiziert, die Betriebszustände dieser Anlagen zu beurteilen, auf Betriebsstörungen zu reagieren, Fehlersuche, Analyse und Fehlerbehebung bei Störungen während des laufenden Betriebes vorzunehmen.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Kraftwerker/ Geprüfte Kraftwerkerinnen verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, weitere berufliche Praxis und eine gelenkte praktische Fortbildung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

  • ein Kraftwerk anlagenschonend auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften mit unterschiedlichen Betriebsweisen unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten sowie Einhaltung von Bestimmungen und Auflagen der Aufsichtsbehörde fahren;
  • Anlagen und Anlagenteile vor Ort und in der Leitwarte in unterschiedlichen Betriebssituationen, insbesondere Anfahren, Geradeausbetrieb, Last- und Brennstoffwechsel, Abfahren, Stillstand, Störungen und Vorbereitung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, bedienen und überwachen;
  • Messungen und Meldungen auswerten, den Betriebszustand der Anlagen beurteilen, auf Störungen sowie deren Ursachen schließen, Maßnahmen nach dem Ansprechen von Schutzvorrichtungen und Verriegelungen ergreifen sowie Reserveaggregate in Betrieb nehmen;
  • Messungen und sensorische Prüfungen durchführen, auf Fehler im Dampferzeuger, im Turbosatz, in den elektrotechnischen Anlagen, in der Leittechnik sowie in der Rauchgasreinigung, in der Wasseraufbereitung und in sonstigen Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen schließen;
  • Arbeitsabläufe beim Freischalten von Anlagenteilen planen und mit Mitarbeitern, Vorgesetzten und anderen Organisationseinheiten abstimmen;
  • Wartungsarbeiten durchführen und an Instandsetzungsarbeiten mitwirken;
  • Maßnahmen zur Betriebs- und Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und bei Unfällen und Bränden ergreifen.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen haben die Geprüfte Kraftwerker/ Geprüfte Kraftwerkerinnen auf Grund der Rechtsverordnung des Bundes vom ... (Bundesgesetzblatt Teil I S. ...) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung in den Prüfungsbereichen

  • Dampferzeugung,
  • Turbinen, Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen,
  • elektrische Anlagen und Leittechnik,
  • Aufbau und Betrieb von Kraftwerken

sowie handlungsorientiert in einem situationsbezogenen Fachgespräch nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung Geprüfter Kraftwerker/ Geprüfte Kraftwerkerin wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen zugeordnet werden kann, über eine mindestens 27-monatige gelenkte praktische Fortbildung und über weitere 9 Monate Berufspraxis im Fahrbetrieb eines Kraftwerkes verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.

Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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