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Geprüfte Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerinnen sind qualifiziert, Haupt-, Hilfs- und Nebenanlagen eines Kraftwerkes zu bedienen, zu überwachen sowie an- und abzufahren. Sie sind qualifiziert, die Betriebszustände dieser Anlagen zu beurteilen, auf Betriebsstörungen zu reagieren, Fehlersuche, Analyse und Fehlerbehebung bei Störungen während des laufenden Betriebes vorzunehmen.
Geprüfte Kraftwerker/ Geprüfte Kraftwerkerinnen verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, weitere berufliche Praxis und eine gelenkte praktische Fortbildung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen haben die Geprüfte Kraftwerker/ Geprüfte Kraftwerkerinnen auf Grund der Rechtsverordnung des Bundes vom ... (Bundesgesetzblatt Teil I S. ...) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung in den Prüfungsbereichen
sowie handlungsorientiert in einem situationsbezogenen Fachgespräch nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Zur Prüfung Geprüfter Kraftwerker/ Geprüfte Kraftwerkerin wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen zugeordnet werden kann, über eine mindestens 27-monatige gelenkte praktische Fortbildung und über weitere 9 Monate Berufspraxis im Fahrbetrieb eines Kraftwerkes verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Vorbereitung der Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten.
Letzte Änderung: 29.10.2007