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Geprüfte Taucher sind qualifiziert für folgende Aufgaben:
Geprüfte Taucher verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis in einem Tauchunternehmen sowie Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang erworben haben. Zur Wahrnehmung Ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
2.1 Fachtheoretische Qualifikationen
2.2 Fachpraktische Qualifikationen
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Taucher aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25.2.2000 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 165) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung zum Geprüften Taucher wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine wenigstens vierjährige Berufspraxis und danach eine mindestens zweijährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen, die regelmäßige Teilnahme am Fortbildungsgang gemäß § 4 der obengenannten Rechtsverordnung sowie den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder vergleichbare Leistungen nachweist. Die betriebliche Praxis muss der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Taucher dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben haben. Außerdem ist durch eine gültige Bescheinigung nachzuweisen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Durchführung von Taucherarbeiten bestehen.
Letzte Änderung: 29.10.2007