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Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Fertigungsplaner und Fertigungsplanerinnen im Tischlerhandwerk arbeiten in Betrieben des Tischlerhandwerks, in denen die Organisation von Fertigungsprozessen und der Einsatz von Personal und Betriebsmitteln einen großen Teil des Geschäftsfeldes ausmacht. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Auftraggebern und der Produktion. Sie sind qualifiziert folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Planungs- und Koordinierungsaufgaben in der Arbeitsvorbereitung, der Kalkulation, dem Erstellen technischer Unterlagen und der Mitarbeiterführung;
  • Planungs- und Koordinierungsaufgaben sowie Aufgaben der Prozessorganisation für die Fertigung, für Personal-, Zeit-, Material- und Betriebsmittelmanagement durchzuführen.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Fertigungsplaner und Fertigungsplanerinnen im Tischlerhandwerk verfügen über eine längere Berufserfahrung. Die Wahrnehmung der oben beschriebenen Aufgaben findet in den Handlungsbereichen Planung und Arbeitsvorbereitung sowie Steuerung und Fertigungskontrolle statt. Innerhalb dieser Handlungsbereiche verfügen sie über folgende Qualifikationen:

  • Koordinieren der betrieblichen Arbeitsvorbereitung; Erstellen der Vorkalkulation von Angeboten unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsvorschriften und technischer Regelwerke; Disponieren von Materialien; Ermitteln von Fertigungszeiten; Erstellen von Fertigungsunterlagen; Durchführen von Kapazitäts- und Terminplanung; Strukturieren von Betriebsabläufen; Führen und Motivieren der Mitarbeiter; Veranlassen der Qualifizierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Fertigungsbereich
  • sowie Organisieren und Optimieren von Fertigungsprozessen durch den Einsatz von Personal und Betriebsmitteln unter Beachtung der Grundsätze des Qualitätsmanagements; Optimieren von Arbeitsabläufen; Teilnehmen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Betrieb; Durchführen von Zeit- und Materialerfassung; Einhalten der einschlägigen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der/die Geprüfte Fertigungsplaner / Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 6. Juli 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1487) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum/zur Geprüften Fertigungsplaner/Geprüften Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Tischler/Tischlerin" und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis vorweisen kann oder wer eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten holzbe- oder -verarbeitenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens ein Jahr dauernde einschlägige Berufspraxis in der Materialdisposition und Arbeitsvorbereitung vorweisen kann oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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