Seite vorlesen Fortbildungsprofil
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Hinweis: Mit der Tastenkombination (‚Alt‘ + ‚0‘) können Sie jederzeit zum folgenden Schnellmenü springen.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Geprüfte Meister/Geprüfte Meisterinnen für Schutz und Sicherheit sind befähigt, in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Geprüfte Meister / Geprüfte Meisterinnen für Schutz und Sicherheit verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis in der Sicherheitsbranche oder durch eine Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und weitere berufliche Praxis oder durch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
2.2 Grundlegende Qualifikationen
2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Meister/die Geprüfte Meisterin für Schutz- und Sicherheit aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.3.2003 (BGBl. I S. 433.) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz- und Sicherheit wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit entsprechend längerer Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft nachweist. Ferner muß vor Beginn der letzten Prüfungsleistung der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 29.10.2007