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Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Meister/Geprüfte Meisterinnen für Schutz und Sicherheit sind befähigt, in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.

 Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Meister / Geprüfte Meisterinnen für Schutz und Sicherheit verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis in der Sicherheitsbranche oder durch eine Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und weitere berufliche Praxis oder durch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
 
 2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Allgemeine Grundlagen
    • Planung der Ausbildung
    • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluß der Ausbildung

 2.2 Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewußtes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen

  • im Handlungsbereich "Schutz- und Sicherheitstechnik"
    • Mitwirken bei der Planung und Konzeptionierung neuer oder der Erweiterung vorhandener Schutz- und Sicherheitstechnik 
    • Planen und Durchführen von Maßnahmen zum Erhalt und zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutz- und Sicherheitstechnik entsprechend den Normen und Vorschriften 
  • im Handlungsbereich "Organisation"
    • Erfassen und Beurteilen von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und  kostenrelevanten Einflußfaktoren
    • Aufzeigen von Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung und Planen, Organisieren,
      Einleiten und Überwachen von Maßnahmen zum kostenbewußten Handeln
    • Anwenden von Kalkulationsmethoden und Beurteilen und Berücksichtigen von organisatorischen sowie personellen Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktor
    • Analysieren, Planen und Transparentmachen  von Projekten und Prozessen
    • Aufbereiten von Daten sowie Einsetzen von entsprechenden Planungstechniken
    • Anwenden von angemessenen Präsentationstechniken
    • Gewährleisten der Einhaltung von Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
    • Berücksichtigen der für den Schutz- und Sicherheitsbereich relevanten Rechtsvorschriften
  • im Handlungsbereich "Führung und Personal"
    • Ermitteln des Personalbedarfs und Sicherstellen des Personaleinsatzes entsprechend den Anforderungen
    • Hinführen der Mitarbeiter zu verantwortlichem Handeln
    • Durchführen einer systematischen Personalentwicklung
    • Sichern  der Qualitätsziele durch Anwendung entsprechender Methoden und Beeinflussung des Qualitätsbewußtseins der Mitarbeiter
    • Mitwirkung bei der Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Meister/die Geprüfte Meisterin für Schutz- und Sicherheit aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.3.2003 (BGBl. I S. 433.) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz- und Sicherheit wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit entsprechend längerer Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft nachweist. Ferner muß vor Beginn der letzten Prüfungsleistung der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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