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Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Abwassermeister/ Geprüfte Abwassermeisterinnen sind qualifiziert in privaten und öffentli-chen Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzu-stellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten.
Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Wassermeister/ Geprüfte Wassermeisterinnen verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikati-onen:

2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Allgemeine Grundlagen
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

2.2 Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen

im Handlungsbereich "Technik"

  • Prozessabläufe steuern und dokumentieren 
  • Störungen im Prozessablauf erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten
  • Gefährdungen im Arbeitsablauf erkennen und Schutzmaßnahmen einleiten
  • betriebliche Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung technischer, personeller, sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher
    Rahmenbedingungen planen und organisieren
  • den Einsatz von Anlagen und Geräten sowie die Instandhaltung von Maschinen, Geräten, Rohrleitungssystemen und baulichen Anlagen
  • planen und überwachen 
  • Betrieb- und Prozessabläufe überwachen und steuern
  • Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle ü-berwachen und auswerten
  • Daten erfassen und auswerten und zur Prozessoptimierung nutzen

im Handlungsbereich "Organisation"

  • die Einhaltung rechtlicher Anforderungen überwachen und dokumentieren

  • Kosten und der Arbeitsleistung überwachen 

  • Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten koordinieren

  • fachspezifischer Rechtsvorschriften sowie Regelungen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz berücksichtigen und anwenden

  • im Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichti-gung ihrer Befähigungen führen

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem und verantwortlichem Handeln anleiten

  • Personalbedarf planen und bei Stellenbesetzungen mitwirken

  • Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit den Führungskräften und den Personalvertretungen fördern

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beurteilen

  • Innovationsbereitschaft, Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern

  • Ausbildung verantworten

  • Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsmanagementziele durchführen

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Abwassermeister/ die Geprüfte Abwassermeisterin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S 368) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungs-orientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Abwassermeister/ zur Geprüften Abwassermeisterin wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik oder in dem anerkannten Ausbildungsberuf Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin und die elektrotechnischen Qualifikationen sowie einer mindestens einjährigen Berufspraxis verfügt oder wer über einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation sowie einer mindestens zweijährigen Berufspraxis verfügt oder vergleichbare Qualifikationen nachweist.
Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Fach- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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