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Geprüfte Fachkaufleute für Außenwirtschaft arbeiten in allen Bereichen der Wirtschaft, die im Außen-handelsgeschäft tätig sind, insbesondere in Handels- Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Sie arbeiten, auch in leitender Funktion, in Import-/Exportabteilungen von Unternehmen wie auch im Ein-kauf oder Verkauf oder in anderen Fachabteilungen mit Bezug zum Außenhandel. Darüber hinaus sind sie auch in Auslandsniederlassungen tätig oder als selbstständige Handelsmittler im Import-/Exportgeschäft. Auf der Ebene des mittleren Managements können sie, auch fremdsprachlich, alle Fach- und Führungsaufgaben zur Planung, Anbahnung und Abwicklung von Geschäften im Außen-handel eigenständig und verantwortlich ausführen, insbesondere
- Import-, Export- und Transithandelsgeschäfte anbahnen, vertraglich gestalten und abwickeln;
- Vorschläge und Entscheidungshilfen zur Unternehmenspolitik im Bereich der außenwirtschaftli-chen Aktivitäten entwickeln;
- Kooperationen mit Außenhandelsunternehmen vorbereiten, Vertriebs- und Importorganisatio-nen im In- und Ausland aufbauen;
- Auslandsmarketing planen und durchführen;
- Führungsaufgaben wahrnehmen.
Geprüfte Fachkaufleute für Außenwirtschaft verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:
a. Im- und Exportabwicklung;
b. Internationales Marketing;
c. Unternehmen und Außenwirtschaft;
d. Qualitätsmanagement und Organisation;
e. Interkulturelle Kommunikation;
f. Recht im Außenhandel;
g. Betriebs-, Volks- und Außenwirtschaft.
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Fachkaufmann für Außenwirtschaft / die Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 19.7.2005 (BGBl. I S. 2191) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 2-jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben im Außenhandel haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 29.10.2007