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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Textilwirtschaft

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterinnen - Fachrichtung Textilwirtschaft sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion" und "Fertigung" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterinnen - Fachrichtung Textilwirtschaft verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  1. Allgemeine Grundlagen
  2. Planung der Ausbildung
  3. Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  4. Ausbildung am Arbeitsplatz
  5. Förderung des Lernprozesses- Ausbildung in der Gruppe
  6. Abschluss der Ausbildung

2.2 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
  2. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  3. Zusammenarbeit im Betrieb

2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen· im Handlungsbereich "Technik"

  1. Arbeitsplätze einrichten und ergonomisch gestalten
  2. Produktionsprozesse auswählen, überwachen und optimieren
  3. Anlagen und Einrichtungen  in Betrieb nehmen und überwachen
  4. Störungen erkennen und beseitigen
  5. Instandhaltung planen, organisieren und überwachen
  6. Technologische Entwicklungen umsetzen· im Handlungsbereich "Organisation"
  7. Arbeitsabläufe planen, umsetzen und überwachen
  8. Kapazitäts- und Kostenpläne erstellen, Kostenentwicklung und Budgetvorhaben überwachen 
  9. Innovationen umsetzen
  10. Termine überwachen
  11. Informationsfluss und Zusammenarbeit sichern
  12. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten· im Handlungsbereich "Führung und Personal"
  13. Personalbedarf- und Personalentwicklungsbedarf planen
  14. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, motivieren und fördern
  15. Entwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Auszubildenden gewährleisten
  16. Qualitätsmanagementziele umsetzen und Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern
  17. Kunden und Lieferanten beraten und betreuen.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Industriemeister/ die Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 17.01.2006 (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 3 S.74.) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Berufen der Textilwirtschaft zugeordnet werden kann, sowie eine mindestens  einjährige Berufspraxis verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 29.10.2007


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