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Geprüfte Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterinnen - Fachrichtung Textilwirtschaft sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion" und "Fertigung" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Geprüfte Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterinnen - Fachrichtung Textilwirtschaft verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
2.2 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen· im Handlungsbereich "Technik"
Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Industriemeister/ die Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 17.01.2006 (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 3 S.74.) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Zur Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Berufen der Textilwirtschaft zugeordnet werden kann, sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 29.10.2007