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Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk /Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Gestaltungsberater/Geprüfte Gestaltungsberaterinnen im Raumausstatter-Handwerk arbeiten in Betrieben des Raumausstatter-Handwerks. Schwerpunkte bilden hierbei die Kundenberatung für die Gestaltung von Bodenflächen, Polstermöbeln, Raumdekorationen, Licht-, Sicht- und Sonnenschutz sowie Wand- und Deckendekorationen sowie die Umsetzung von Kundenanforderungen und Angebotserstellung. Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Betrieb und Kunden. Gestaltungsberater sind qualifiziert, folgenden handlungsorientierte Aufgaben wahrzunehmen: 

  • Kundenanforderungen und -erwartungen entgegenzunehmen und umzusetzen sowie die mit der Auftragsbeschaffung, -abwicklung und Endabnahme verbundenen Aufgaben durchzuführen,
  • Raumsituationen und Produkte zu gestalten und zu konstruieren,
  • Angebote zu erstellen, Projekte zu planen und die Auftragsabwicklung vorzubereiten.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Gestaltungsberater/Geprüfte Gestaltungsberaterinnen im Raumausstatter-Handwerk verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung der oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie insbesondere über folgende Qualifikationen, die im Rahmen der Handlungsbereiche "Beratung und Gestaltung" sowie "Auftragsvorbereitung und Projektplanung" geprüft werden:

  • Werben, Beraten und Betreuen von Kunden; Informieren über warentypische Eigenschaften, Klären und Beschaffen von Aufträgen in Abstimmung mit dem Kunden und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; Vereinbaren von Termin- und Lieferabsprachen sowie Absprachen über Zahlungsbedingungen; Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung; Bearbeiten von Reklamationen und Unterstützen der Betriebsleitung bei Marketingmaßnahmen; Anwenden von Grundsätzen der Gesprächsführung;
  • Erfassen von Kundenanforderungen; Erarbeiten von Gestaltungs- und Konstruktionsvorschlägen im Kontakt mit dem Kunden; Entwerfen von Alternativen zu Kundenanforderungen; Erstellen von Plänen; und Zeichnungen; Beachten von gestalterischen, fertigungstechnischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesundheitlichen Aspekten; Berücksichtigen einschlägiger Regelungen; Nutzen von rechnergestützten Präsentationsmöglichkeiten; kundengerechtes Gestalten der Präsentation;
  • Erstellen von Vorkalkulation und Angebot; Übernehmen der Projektplanung; Erstellen der Auftragsdaten für die Auftragsbearbeitung; Einschätzen der personellen und sachlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes für die Auftragsabwicklung; Berücksichtigen wirtschaftlicher Aspekte; Bearbeiten von Änderungen; Kooperieren mit der Auftragsausführung.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Gestaltungsberater/ die Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 54) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk / zur Geprüften Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Raumausstatter/Raumausstatterin oder eine mit Erfolg abgelegte Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in einem anerkannten raumgestaltenden Beruf verfügt und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis absolviert hat.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den Funktionsaufgaben orientiert.

 

Letzte Änderung: 29.10.2007


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