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Geprüfte Gestaltungsberater/Geprüfte Gestaltungsberaterinnen im Raumausstatter-Handwerk arbeiten in Betrieben des Raumausstatter-Handwerks. Schwerpunkte bilden hierbei die Kundenberatung für die Gestaltung von Bodenflächen, Polstermöbeln, Raumdekorationen, Licht-, Sicht- und Sonnenschutz sowie Wand- und Deckendekorationen sowie die Umsetzung von Kundenanforderungen und Angebotserstellung. Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Betrieb und Kunden. Gestaltungsberater sind qualifiziert, folgenden handlungsorientierte Aufgaben wahrzunehmen:
Geprüfte Gestaltungsberater/Geprüfte Gestaltungsberaterinnen im Raumausstatter-Handwerk verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung der oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie insbesondere über folgende Qualifikationen, die im Rahmen der Handlungsbereiche "Beratung und Gestaltung" sowie "Auftragsvorbereitung und Projektplanung" geprüft werden:
Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Gestaltungsberater/ die Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 54) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Zur Prüfung zum Geprüften Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk / zur Geprüften Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Raumausstatter/Raumausstatterin oder eine mit Erfolg abgelegte Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in einem anerkannten raumgestaltenden Beruf verfügt und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis absolviert hat.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den Funktionsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 29.10.2007