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Geprüfte/r Handelsfachwirt/-in

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Im Einzelnen sind sie befähigt,

  • qualifizierte Handels- und Dienstleistungsaufgaben auszuüben und dabei rechtliche Vorschriften zu berücksichtigen; 
  • Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und unternehmerische Kompetenzen einzusetzen, die die Befähigung zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens beinhalten können;
  • kundenorientierte und wirtschaftliche Konzepte und Lösungen zu den wesentlichen Bereichen eines Handelsunternehmens zu erarbeiten sowie veränderte Strukturen der Arbeitsorganisation, Methoden der Organisationsentwicklung und technisch-organisatorische Veränderungen zu beachten;
  • Qualitätsmanagement zu steuern und weiterzuentwickeln;
  • Marketingkonzepte zu konzipieren, umzusetzen und auszuwerten;
  • handelsrelevante Marktentwicklungen zu beurteilen;
  • moderne Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen und zu nutzen;
  • Führungsgrundsätze bei der Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben zielorientiert anzuwenden;
  • kunden- und dienstleistungsorientiert zu kommunizieren und zu kooperieren.

 

2. Berufliche Qualifikation 

Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen über folgende Qualifikationen:

Obligatorisch für alle Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen in den Handlungsbereichen

  • Unternehmensführung und -steuerung,
  • Handelsmarketing,
  • Führung und Personalmanagement,
  • Volkswirtschaft für die Handelspraxis,
  • Beschaffung und Logistik;
  • sowie in einem der folgenden optionalen Handelsbereiche 
  • Handelsmarketing und Vertrieb,
  • Handelslogistik,
  • Außenhandel,
  • Mitarbeiterführung und Qualifizierung.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Handelsfachwirt /die Geprüfte Handelsfachwirtin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 17.1.2006 (BGBl. I S. 59) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossene dreijährige handelsspezifische kaufmännische Ausbildung und danach eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr in einem Betrieb des institutionellen oder funktionellen Handel  nachweist. Ferner wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen  anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

 

Letzte Änderung: 22.11.2006


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