Seite vorlesen Handelsfachwirt/-in
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Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Im Einzelnen sind sie befähigt,
Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen über folgende Qualifikationen:
Obligatorisch für alle Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen in den Handlungsbereichen
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Handelsfachwirt /die Geprüfte Handelsfachwirtin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 17.1.2006 (BGBl. I S. 59) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossene dreijährige handelsspezifische kaufmännische Ausbildung und danach eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr in einem Betrieb des institutionellen oder funktionellen Handel nachweist. Ferner wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 22.11.2006