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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechataronik

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterinnen - Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb", "Montage und Inbetriebnahme" sowie "Betriebserhaltung und Service" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterinnen - Fachrichtung Mechatronik verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

2.1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

- Allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung

2.2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

- Anwenden von technischen und naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten
- Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb

2.3.Handlungsspezifische Qualifikationen

·  im Handlungsbereich "Technik"

-  mechatronische Systeme integrieren und dabei technische Schnittstellenprobleme bei heterogenen Komponenten lösen
-  mechatronische Systeme konfigurieren und parametrieren sowie sie als Elektrofachkraft in Betrieb nehmen
- Abnahme- und Übergabeprozesse gemeinsam mit dem Kunden gestalten, Aufträge zur Montage, Anpassung,
   Inbetriebnahme und Optimierung planen, organisieren und überwachen sowie das Bedienungs- und
   Instandhaltungspersonal einweisen und schulen
- Kundenanfragen und Reklamationen aufnehmen, Maßnahmen zur Überwachung, Änderung und Instandhaltung
   mechatronischer Systeme planen, organisieren und überwachen

·  im Handlungsbereich "Organisation"

-  Arbeitsabläufe planen, Kapazitäts- und Kostenpläne erstellen
-  Innovationen umsetzen
- das Projektmanagement durchführen, Arbeitsabläufe Kostenentwicklung, Budget und Termine überwachen
- Informationsfluss und Zusammenarbeit sichern
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen sowie den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten

·  im Handlungsbereich "Führung und Personal"

- Personal- und Personalentwicklungsbedarf planen
- Mitarbeiter führen, motivieren und fördern
- Entwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter und der Auszubildenden gewährleisten
- Qualitätsmanagementziele umsetzen sowie Qualitätsbewusstsein und Kundenorientierung der Mitarbeiter fördern
- Kunden und Lieferanten beraten und betreuen.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Industriemeister/ die geprüfte Industriemeisterin  - Fachrichtung Mechatronik aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 19.10.2005 (BGBl. I S. 3037) in einer öffent­lich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Industriemeister/Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin, einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen oder informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 27.11.2006


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