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Geprüfter Medienfachwirt

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Medienfachwirte sind qualifiziert, in Unternehmen der Medienwirtschaft handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Medienfachwirte verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

2.1 Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln;
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung;
  • Zusammenarbeit im Betrieb;

2.2 Handlungsspezifische Qualifikationen

im Handlungsbereich "Produktionsprozesse"
Medienübergreifende Qualifikationen: Produkte, Techniken und Prozesse von Medien kennen und bei Entscheidungsprozessen anwenden;

  • Mediengestaltung: Gestaltungskonzeptionen systematisch und entscheidungsorientiert entwickeln;
  • Medienorientierte Datenverarbeitung: Daten für die Medienproduktion beurteilen und Konzepte für
     eine medienübergreifende Datenhaltung entwickeln;
  • Medienproduktion: Herstellungsprozesse von Medien kennen und bei der Planung und Gestaltung
    von Medienprodukten berücksichtigen;

im Handlungsbereich "Projekt- und Produktplanung"

  • Projektmanagement: Projekte und Produkte unter Marketingaspekten planen und kalkulieren;
  • Medienrechtliche Vorschriften: relevante Rechtsbereiche berücksichtigen;

im Handlungsbereich "Führung und Organisation"

  • Personalführung;
  • Personalentwicklung;
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme;
  • Kostenmanagement.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Medienfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2670) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Medienfachwirt wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 05.02.2007


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