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Geprüfter Meister/ Geprüfte Meisterin für Kreislauf- u. Abfallwirtschaft u. Städtereinigung

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Meister/ Geprüfte Meisterinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung sind qualifiziert in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten.
Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Meister/ Geprüfte Meisterinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Allgemeine Grundlagen
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz 
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

2.2 Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen

  • im Handlungsbereich "Technik"
  • betriebliche Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung technischer, personeller, sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen planen und organisieren
  • Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Materialien und Betriebsmitteln unter Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben unter Berücksichtigung der Kundenbe-dürfnisse planen und sich an der Planung neuer Arbeitstechniken und Prozessabläufe beteiligen
  • Stoffströme und Anlagentechniken überwachen und Prozessabläufe sowie logistische Vorgänge im Rahmen der umweltrelevanten und sonstigen betrieblichen Vorgaben steuern
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen und Instandhalten der Anlagen und Einrichtungen unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Aspekte vornehmen

- im Handlungsbereich "Organisation"

  • Kosten und Arbeitsleistung überwachen
  • Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten koordinieren
  • die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachkräften gewährleisten

- im Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen führen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem und verantwortlichem Handeln anleiten
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf besondere psychologische Anforderungen ihrer Tätigkeit vorbereiten
  • Personalbedarf planen und bei Stellenbesetzungen mitwirken
  • Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit den Führungskräften und den Personalvertretungen fördern
  • Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beurteilen
  • Innovationsbereitschaft, Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern
  • Ausbildung verantworten
  • Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsmanagementziele durchführen
  • qualitätssichernder Maßnahmen sicherstellen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Belange des Informations- und Datenschutzes sensibilisieren

 

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Meister/ die Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S 359) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Meister/ zur Geprüften Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städ-tereinigung wird zugelassen, wer über einen Abschluss in den anerkannten Ausbildungsberufen Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder  Ver- und Entsorger/ Ver- und Entsorgerin sowie einer mindestens einjährigen Berufspraxis verfügt oder wer über einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mindestens zweijährige Berufspraxis verfügt oder vergleichbare Qualifikationen nachweist.
Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Fach- und Führungsaufgaben orientiert.

 

Letzte Änderung: 29.10.2007


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