Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Technische Betriebswirte haben die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten, Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten, Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen, Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.

2. Berufliche Qualifikation 

Technische Betriebswirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie u. a. über folgende Qualifikationen:

2.1   Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
- Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, z.B.

  • Berücksichtigen der Konjunktur- und Wirtschaftspolitik
  • Beschreiben der Ziele und Institutionen der Europäischen Union und der internationalen Wirtschaftsorganisationen
  • Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl

Rechnungswesen. z.B.

  • Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
  • Interpretieren von Jahresabschlüssen
  • Anwenden von Kostenrechnungssystemen
  • Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen

Finanzierung und Investition, z.B.

  • Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse 
  • Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen 
  • Durchführen von Nutzwertrechnungen
  • Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen

Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft, z.B.

  • Beherrschen der Marketinginstrumente
  • Beurteilen des Produktlebenszyklus, Mitwirken bei der Produktplanung 
  • Anwenden der Instrumente der Einkaufspolitik und des Einkaufsmarketings sowie der Bedarfsermittlungsmethoden, Beherrschen der Beschaffungsprozesse
  • Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistik-
    konzepte
  • Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen 

2.2 Management und Führung
Organisation und Unternehmensführung

  • Planungskonzepte
  • Organisationsentwicklung
  • Projektmanagement und persönliche Plagungstechniken
  • integrative Managementsysteme
  • Moderations- und Präsentationstechniken

Personalmanagement z.B.

  • Personalplanung, -beschaffung, -entwicklung, Personalführung und -beurteilung
  • Arbeits- und Sozialrecht

Informations- und Kommunikationstechniken z.B.

  • Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht      
  • Auswahl von IT-Systemen und Einführung von Anwendersoftware
  • Kommunikationsnetze und -systeme auf Medien bezogen

2.3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Im Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Technische Betriebswirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 22. November 2004 (BGBl. I S. 2907) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt  oder eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 27.04.2007


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.