Seite vorlesen Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
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Geprüfte Wassermeister/ Geprüfte Wassermeisterinnen sind qualifiziert in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisa-tions- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten.
Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Geprüfte Wassermeister/ Geprüfte Wassermeisterinnen verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
2.2 Grundlegende Qualifikationen
2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen
- im Handlungsbereich "Technik"
- Im Handlungsbereich "Organisation"
- im Handlungsbereich "Führung und Personal"
Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Wassermeister/ die Geprüfte Wassermeisterin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S 349) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Zur Prüfung zum Geprüften Wassermeister/ zur Geprüften Wassermeisterin wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder in dem anerkannten Ausbil-dungsberuf Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin und die elektrotechnischen Qualifikationen sowie einer mindestens einjährigen Berufspraxis verfügt oder wer über einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation sowie einer mindestens zweijährigen Berufspraxis verfügt oder vergleichbare Qualifikationen nachweist.
Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewie-sen werden.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Fach- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 27.04.2007