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Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Wassermeister/ Geprüfte Wassermeisterinnen sind qualifiziert in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisa-tions- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten.
Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Wassermeister/ Geprüfte Wassermeisterinnen verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

2.1 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Allgemeine Grundlagen
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz 
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

2.2 Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im BetriebBerücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2.3 Handlungsspezifische Qualifikationen

- im Handlungsbereich "Technik"

  • an der Planung von Wasserversorgungsanlagen mitwirken sowie Baumaßnahmen vorbereiten, durchführen, überwachen und abnehmen
  • Anlagen im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen betreiben und überwachen
  • Den Einsatz von Betriebsmitteln planen und überwachen
  • Störungen erkennen und beurteilen sowie Maßnahmen zu deren Behebung einleiten
  • Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln veranlassen und beaufsichtigen
  • den Betrieb steuern und Betriebsabläufe überwachen

- Im Handlungsbereich "Organisation"

  • Budgets und Kostenplänen aufstellen
  • Kostenentwicklung überwachen
  • Vergabe kalkulieren und vorbereiten, Baumaßnahmen durchführen, überwachen sowie abnehmen
  • Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten koordinieren
  • Kunden informieren und beraten
  • fachspezifischer Rechtsvorschriften sowie die Regelungen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz berücksichtigen und anwenden

- im Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen führen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem und verantwortlichem Handeln anleiten
  • Personalbedarf planen und bei Stellenbesetzungen mitwirken
  • Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit den Führungskräften und den Personalvertretungen fördern
  • Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beurteilen
  • Innovationsbereitschaft, Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern
  • Ausbildung verantworten
  • Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsmanagementziele durchführen
     

 

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Wassermeister/ die Geprüfte Wassermeisterin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S 349) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Wassermeister/ zur Geprüften Wassermeisterin wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder in dem anerkannten Ausbil-dungsberuf Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin und die elektrotechnischen Qualifikationen  sowie einer mindestens einjährigen Berufspraxis verfügt oder wer über einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation sowie einer mindestens zweijährigen Berufspraxis verfügt oder vergleichbare Qualifikationen nachweist.
Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewie-sen werden.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Fach- und Führungsaufgaben orientiert.

 

Letzte Änderung: 27.04.2007


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