Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Fortbildungsprofil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Immobilienfachwirt/Immobilienfachwirtin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert für Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen oder in selbständiger Tätigkeit.
Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können geprüfte Immobilienfachwirte insbesondere folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen:

  1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
  2. Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle;
  3. Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken. Dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Immobilienfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:
a) Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft;
b) Unternehmenssteuerung und Kontrolle;
c) Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung;
d) Immobilienbewirtschaftung;
e) Bauprojektmanagement;
f) Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Immobilienfachwirt / die geprüfte Immobilienfachwirtin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 117) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf in der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 13.10.2008


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.