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Seite vorlesen Fachwirt für Versicherung und Finanzen / Fachwirtin für Versicherung und Finanzen

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Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen sind qualifiziert, in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben auszuüben.
Dazu zählt insbesondere

  • das Analysieren und Bewerten betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
  • das Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie die Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken;
  • die Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie die Konzeption und Durchführung von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken;das Anstoßen der Entwicklung innovativer Produkte sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung;
  • Das Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse:
  1. im Vertriebsmanagement: die Organisation und Optimierung von Geschäftsprozessen im Vertrieb;
  2. im Risikomanagement: das Managen komplexer Risiken oder
  3. im Schaden/-Leistungsmanagement: das Bearbeiten komplexer Schaden- und Leistungsfällen unter Berücksichtigung von Assistance-Leistungen.

2. Berufliche Qualifikation 


Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen verfügen über einschlägige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Sie .

  •  handeln und entscheiden ertrags- und prozessorientiert;
  • qualifizieren Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung;
  • wenden Instrumente der Personalentwicklung an;
  • führen Projekte systematisch und ergebnisorientiert durch;
  • wenden Instrumente des Marketings systematisch und entscheidungsorientiert an.
  • Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen verfügen über vertiefte Kompetenzen, Fertigkeiten und Erfahrungen in einem der gewählten Qualifikationsschwerpunkte des Bereichs "Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte":
    a) Sachversicherungen für gewerbliche Kunden,
    b) Vermögensversicherungen für gewerbliche Kunden,
    c) Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung,
    d)  Kranken- und Unfallversicherungen,
    e) Rückversicherungen,
    f) Finanzdienstleistungen für Privat und Gewerbekunden.
    2. Nachweis der Qualifikationen

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / die geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.8.2008 (BGBl. I S. 1758) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Die nachzuweisende Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in o. g. Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Versicherungen und Finanzen / einer Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen haben. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrun¬gen erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 17.10.2008


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