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Geprüfte Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterinnen sind qualifiziert Bilanzen zu erstellen und in Unternehmen handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Die Qualifikation schließt die Befähigung zur unternehmerischen Selbstständigkeit mit ein.
Geprüfte Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterinnen verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Die unter Nummer 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Bilanzbuchhalter/die Geprüfte Bilanzbuchhalterin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 18. Oktober 2007 (BGBI. I S. 2485) in der öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Die Prüfung ist in die Prüfungsteile A, B und C gegliedert:
Zur Prüfung zum Prüfungsteil A zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin ist zuzulassen,
wer über einen Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis
oder ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis verfügt oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung zum Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist, innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A bestanden zu haben.
Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen entsprechend der Verordnung bestanden hat.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 22.10.2008