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Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind in der Lage:
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Wirtschaftsfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.08.2008 (BGBl. I S. 1752) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 22.10.2008