Seite vorlesen Geprüfter Controller/ Geprüfte Controllerin
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Gepr. Controller sind in Funktionen des betrieblichen zentralen oder dezentralen Controlling tätig. Sie sind in der Lage, Führungs- und Organisationsaufgaben im Controlling zu übernehmen und insbesondere die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen:
Gepr. Controller haben eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung oder eine abgeschlossenen Hochschulausbildung, mehrjährige Berufserfahrung in betriebswirtschaftlichen Funktionen und zusätzlich eine abgeschlossene Fortbildung zum Gepr. Controller.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung und der Fortbildung sowie die Berufserfahrung sind in bundeseinheitlichen, staatlich anerkannten Prüfungen nachgewiesen worden.
Gepr. Controller/zur Gepr. Controllerin sind dabei insbesondere in folgenden Handlungs¬bereichen geprüft:
Die o.g. Qualifikationen sind in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf der Grundlage der Rechtsverordnung des Bundes vom 12.7.2006 (BGBl. I S. 1579) nachgewiesen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. Die nachzuweisende Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in o.g. Aufgaben eines Controllers/einer Controllerin haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 27.10.2008