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Geprüfter Controller/ Geprüfte Controllerin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Gepr. Controller sind in Funktionen des betrieblichen zentralen oder dezentralen Controlling tätig. Sie sind in der Lage, Führungs- und Organisationsaufgaben im Controlling zu übernehmen und insbesondere die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen:

  • Instrumente und Techniken des Controlling gezielt zur Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen,
  • Die Unternehmensplanung organisieren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen überprüfen,
  • Ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informationsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen,
  • Problemlösungen entwickeln und vorausschauende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen einleiten,
  • Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen sowie die Leitungsebenen laufend beraten.

2. Berufliche Qualifikation 

Gepr. Controller haben eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung oder eine abgeschlossenen Hochschulausbildung, mehrjährige Berufserfahrung in betriebswirtschaftlichen Funktionen und zusätzlich eine abgeschlossene Fortbildung zum Gepr. Controller.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung und der Fortbildung sowie die Berufserfahrung sind in bundeseinheitlichen, staatlich anerkannten Prüfungen nachgewiesen worden.

Gepr. Controller/zur Gepr. Controllerin sind dabei insbesondere in folgenden Handlungs¬bereichen geprüft:

  • Kostenrechnung und Kostenmanagement,
  • Unternehmensplanung und Budgetierung,
  • Jahresabschlussanalyse,
  • Berichtswesen und Informationsmanagement,
  • Betriebswirtschaftliche Beratung sowie
  • Führung und Moderation.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die o.g. Qualifikationen sind in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf der Grundlage der Rechtsverordnung des Bundes vom 12.7.2006 (BGBl. I S. 1579) nachgewiesen. 

4. Voraussetzungen 


Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. Die nachzuweisende Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in o.g. Aufgaben eines Controllers/einer Controllerin haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Letzte Änderung: 27.10.2008


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