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Geprüfte Veranstaltungsfachwirte/ Geprüfte Veranstaltungsfachwirtinnen sind qualifiziert in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Sie sind qualifiziert Tätigkeiten in Unternehmen und Institutionen auszuführen, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Sie sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz). Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können:
. Messen und Ausstellungen,
. Kongresse und Tagungen,
. Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie
. Marketing-Events.
Insbesondere können sie folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen:
Geprüfte Veranstaltungsfachwirte/ Geprüfte Veranstaltungsfachwirtinnen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen:
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfter Veranstaltungsfachwirt / die Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25.1.2008 (Bundesgesetzblatt I S. 109) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird zugelassen, wer einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf "Veranstaltungskaufmann /Veranstaltungskauffrau", in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten sonstigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige handlungsfeldspezifische Berufspraxis oder eine vierjährige handlungsfeldspezifische Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den oben genannten Prüfungsteil erfolgreich abgeschlossen hat, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und außer im anerkannten Ausbildungsberuf "Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau" zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr handlungsfeldspezifische Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Letzte Änderung: 27.10.2008