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Geprüfter Pharmareferent/geprüfte Pharmareferentin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte Pharmareferenten / Geprüfte Pharmareferentinnen sind qualifiziert,

  • Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und
  • Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über Nebenwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte Pharmareferenten / Geprüfte Pharmareferentinnen verfügen über die Qualifikation

  • medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen auf Fragestellungen der Pharmakologie und Pharmakotherapie anzuwenden,
  • Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe mit möglichen Pharmakotherapien zu verknüpfen
  • über Arzneimittel zu informieren, insbesondere über deren Wirksamkeit, Wirkmechanismen, Bioverfügbarkeit, Risiken, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Interaktionen sowie Anwendungsempfehlungen zu erläutern und zu kommunizieren,
  • im Sinne des Arzneimittelgesetzes und unter Beachtung weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften zu handeln und Hinweise auf Risiken, Nebenwirkungen, Interaktionen und Kon¬traindikationen aufzunehmen, zu dokumentieren und schriftlich weiterzuleiten,
  • sachorientiert zu kommunizieren und Informationsmedien und -techniken im Rahmen der Beratungstätigkeit zielorientiert einzusetzen,
  • Struktur und Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens sowie des relevanten Marktes im Rahmen der Beratungstätigkeit zu beachten,
  • Marketinginstrumente unter Beachtung der Besonderheiten des Pharmamarktes sowie rechtlicher Rahmenbedingungen einzusetzen.

3. Nachweis der Qualifikationen 


Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen haben Geprüfte Pharmareferenten / Geprüfte Pharmareferentinnen aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1192) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum Geprüften Pharmareferenten / zur Geprüften Pharmareferentin wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis verfügt

Letzte Änderung: 15.12.2008


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