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Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerinnen (Certified IT Systems Manager) sind qualifiziert, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Sie stellen sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Sie nehmen Aufgaben der Mitarbeiterführung wahr.
Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerinnen (Certified IT Systems Manager) verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis auf dem inhaltlichen Niveau von zertifizierten Spezialisten erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
2.1 Planen, Durchführen und Dokumentieren eines praxisrelevanten Projektes oder einer Aufgabe aus mindestens einem der folgenden betrieblichen IT-Prozesse:
2.2 Profilspezifische IT-Fachaufgaben aus den folgenden Geschäftsprozessen:
2.3 Mitarbeiterführung und Personalmanagement:
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der/die Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 3.5. 2002 (BGBl. I S. 1547) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen, prozess- und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Zur Prüfung zum/zur Geprüften IT-Entwickler/Geprüften IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf , der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügt oder eine vergleichbare Qualifkation nachweist. Weiterhin muss die Berufpraxis einer Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der "Vereinbarung über die Spezialistenprofile vom 14.Februar 2002" (BAnz. Nr. 105a vom 12. Juni 2002) oder einer nach Breite und Tiefe entsprechenden Qualifikation entsprechen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/r Geprüften IT-Entwickler/Geprüften IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer und Inhalt sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientieren.
Letzte Änderung: 19.12.2008