Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Fortbildungsprofil

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben 

Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerinnen (Certified IT Systems Manager) sind qualifiziert, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Sie stellen sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Sie nehmen Aufgaben der Mitarbeiterführung wahr.

2. Berufliche Qualifikation 

Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerinnen (Certified IT Systems Manager) verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis auf dem inhaltlichen Niveau von zertifizierten Spezialisten erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

2.1 Planen, Durchführen und Dokumentieren eines praxisrelevanten Projektes oder einer Aufgabe aus mindestens einem der folgenden betrieblichen IT-Prozesse:

  • Analysieren von Projektkenngrößen und Designen von IT-Lösungen,
  • Implementieren und Integrieren der Lösungskomponenten, Durchführen von Tests und Abnahme der Produkte oder Lösungen,
  • Planen, Steuern und Kontrollieren von IT-Entwicklungsprojekten;

2.2 Profilspezifische IT-Fachaufgaben aus den folgenden Geschäftsprozessen:

  • Analysieren der Bedingungen für marktgerechte IT-Lösungen,
  • Planen des Entwicklungsprozesses von IT-Lösungen,
  • Durchführen des Entwicklungsprozesses von IT-Lösungen;

2.3 Mitarbeiterführung und Personalmanagement:

  • Personalplanung und -auswahl,
  • Mitarbeiter- und Teamführung,
  • Qualifizierung,
  • Arbeitsrecht.

3. Nachweis der Qualifikationen 

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der/die Geprüfte IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 3.5. 2002 (BGBl. I S. 1547) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen, prozess- und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

4. Voraussetzungen 

Zur Prüfung zum/zur Geprüften IT-Entwickler/Geprüften IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) wird zugelassen, wer über einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf , der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügt oder eine vergleichbare Qualifkation nachweist. Weiterhin muss die Berufpraxis einer Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der "Vereinbarung über die Spezialistenprofile vom 14.Februar 2002" (BAnz. Nr. 105a vom 12. Juni 2002) oder einer nach Breite und Tiefe entsprechenden Qualifikation entsprechen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/r Geprüften IT-Entwickler/Geprüften IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer und Inhalt sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientieren.

Letzte Änderung: 19.12.2008


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.