Gesundheitsfach- und Sozialberufe
Die Aus- und Weiterbildungen in den Gesundheitsfach- und Sozialberufen wird überwiegend in berufsbildenden Schulen oder Schulen des Gesundheitswesens durchgeführt, die den Schulgesetzen der Bundesländer unterstehen (§ 3 Abs. 1 BBiG) oder unterliegen bundesgesetzlichen Regelungen. Das Berufsbildungsgesetz findet keine Anwendung auf die Gesundheitsfachberufe, insbesondere Pflegeberufe, oder Sozialberufe. Rechtsgrundlage für die Gesundheitsfachberufe sind Berufszulassungsgesetze nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 des Grundgesetzes.
Die Zuständigkeiten für die Gesundheitsfach- und Sozialberufe liegen beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder den jeweiligen Landesministerien.
Bundeseinheitlich geregelte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind beispielsweise:
- Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte
- Tiermedizinischer Fachangestellter/ Tiermedizinische Fachangestellte
- Zahnmedizinischer Fachangestellter/ Zahnmedizinische Fachangestellte





Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege