Berufsbildungsbericht
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die gesetzliche Aufgabe, Entwicklungen in der beruflichen Bildung zu beobachten und zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung hierüber einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen (§ 86 BBiG). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist verpflichtet, an der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts mitzuwirken (§ 90 Abs. 1, 1.a).
Das BMBF hat im Frühjahr 2008 beschlossen, den Berufsbildungsbericht zu reformieren und neu zu strukturieren. Bei der Neustrukturierung wurde die Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB berücksichtigt, den Berufsbildungsbericht in einen politischen Teil, der von der Bundesregierung beraten und beschlossen wird, und einen nichtpolitischen Teil, für den das BIBB verantwortlich zeichnet, zu gliedern. Das BIBB erstellt ab dem Jahr 2009 einen "Datenreport zum Berufsbildungsbericht - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung". Dieser stellt die zentrale Informationsquelle und Datengrundlage für den Berufsbildungsbericht des BMBF dar.




