Fahrzeugtechnische Berufe
Implementation und Umsetzung der neuen fahrzeugtechnischen Berufe
Seit dem 1. August 2003 kann in fünf neuen fahrzeugtechnischen Berufen ausgebildet werden.
Datails zu den fünf Berufen, sowie Verordnungen und Rahmenlehrpläne
Evaluation der Berufsausbildung zum Kfz-Servicemechaniker/zur Kfz-Servicemechaniker/in
Kfz-Servicemechaniker/in auf dem Prüfstand
Die 2-jährige Berufsausbildung zum Kfz-Servicemechaniker erfolgt bis zum 31. Juli 2013 zur Erprobung. Vor der Überführung in einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf soll diese Erprobungsverordnung noch einmal auf den Prüfstand. Im Auftrag des Bundesinstitutes für Berufsbildung führen dazu das Berufsbildungsinstitut Arbeit und Technik der Universität Flensburg (biat) und das Institut Technik und Bildung der Universität Bremen (ITB) eine anonyme bundesweite Befragung bei Betrieben, Berufsschullehrer/innen, Mitarbeiter/innen in Kammern und Innungen sowie bei Auszubildenden durch.
Durch eine Teilnahme an dieser Befragung können Betriebsinhaber/innen, Service- bzw. Werkstattleiter/innen oder Ausbilder/innen sicherstellen, dass die Sichtweise sowohl von ausbildenden als auch von nicht ausbildenden Betrieben in die Beurteilung und die zukünftige Ausrichtung des Ausbildungsberufes Kfz-Servicemechaniker/in einfließt. Berufsschullehrer/innen, die die Berufsausbildung im Rahmen der Befragung aus pädagogischer Sicht bewerten, können so an der Weiterentwicklung des Ausbildungsberufes mitwirken. Auch die Hinweise von Mitarbeiter/innen in Kammern oder aus den Prüfungsausschüssen der Innungen sind wichtig für die zukünftige Gestaltung des Ausbildungsberufes
Kfz-Servicemechaniker/in. Auszubildende werden im Rahmen der Prüfung befragt.
Über die angegebenen Links werden Sie zu den Fragebögen geleitet
Betriebe: http://ww3.unipark.de/uc/Betriebe
Berufsschullehrer/innen: http://ww3.unipark.de/uc/Lehrer
Kammermitarbeiter/innen: http://ww3.unipark.de/uc/Kammern
Prüfungsausschussmitglieder in Innungen: http://ww3.unipark.de/uc/Innungen
Ansprechpartner im BiBB:
Bärbel Bertram, Tel.: 0228 107 2227
Barbara-Ch. Schild, Tel.: 0228 107 2229
Andreas Stöhr, Tel.: 0228 107 2529
Ansprechpartner bei biat/ITB:
Torben Karges, Tel.: 49 461 805-2115
Gutachten zu Arbeiten an Klimaanlagen
Treibhausgase aus Kfz-Klimaanlagen - BIBB empfiehlt bundeseinheitliche Schulungen
Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland gegenwärtig die größte Einzelemissionsquelle fluorierter Treibhausgase. Gewichtet auf den Treibhauseffekt betrug die Emission aus diesen Anlagen in Deutschland im Jahr 2008 3,5 Millionen Tonnen CO2. Zur Verminderung von klimaschädigenden Treibhausgasen in der Atmosphäre fordert die EU in einer Verordnung, dass nach dem 4. Juli 2010 nur noch sachkundiges Personal Tätigkeiten zur Rückgewinnung von Kältemitteln aus Kfz-Klimaanlagen durchführen darf. Beschäftigte in der Branche können durch eine Teilnahme an einem Trainingsprogramm den erforderlichen Sachkundenachweis erwerben.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Umweltbundesamtes untersucht, ob die Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf ausreicht, um die von der EU geforderte Sachkunde zu erwerben. Dazu wurden die Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne und Lehrpläne der Überbetrieblichen Ausbildung mit den in der Verordnung geforderten Mindeststandards für Ausbildungsprogramme abgeglichen. Das Gutachten zum "Abgleich der Mindestanforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 mit den Aus- und Fortbildungsregelungen in den fahrzeugtechnischen Berufen" kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der technikoffenen Formulierung der Dokumente auf eine verbindliche Vermittlung der erforderlichen Sachkunde für Arbeiten zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Kfz-Klimaanlagen im Rahmen der Ausbildung nicht geschlossen werden kann. Die Auseinandersetzung mit Klimaanlagen ist kein Prüfungsbestandteil.
Um die geforderten Mindeststandards zu erreichen, empfiehlt das BIBB daher eine bundesweit einheitliche, eintägige Schulung, deren theoretische und praktische Inhalte auf den Vorgaben der EU basieren. Am Ende einer solchen Schulung sollte ein Abschlusstest stehen, der die Inhalte abbildet, aber nicht benotet werden muss. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten dann die Sachkundebescheinigung.
Ansprechpartnerin im BIBB:
Barbara-Ch. Schild; Tel.: 0228/107-2229




