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Anzahl der Ausbildungsberufe

Wie viele Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland?

Erst seit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 1969 kann man von einer festgelegten Anzahl von bundesweit gültigen, anerkannten Ausbildungsberufen sprechen. Jeder Ausbildungsberuf wird nach den im Gesetz vorgesehenen Verfahren "staatlich geordnet" (s. Blatt Entstehung der Ausbildungsberufe). Auch vorher gab es schon Ausbildungsordnungen, allerdings nicht für alle Wirtschaftsbereiche und nicht immer deutschlandweit anerkannt (1).

Die Ausbildungsordnungen werden entsprechend den wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen überarbeitet und angepasst. So sind im Metall- und Elektrobereich viele alte spezialisierte Berufe zu wenigen neuen Berufen zusammengefasst worden. Veraltete Berufe werden aufgehoben und neue entwickelt, wie der im Sommer 2009 in Kraft getretene Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau.

Dadurch ändert sich die Zahl der Ausbildungsberufe fast jedes Jahr. Die aktuelle Zahl und ihre quantitative Entwicklung in der jeweils zurückliegenden Dekade werden im jährlich aktualisierten Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe veröffentlicht (2).

In den über dreißig Jahren seit Einführung des BBiG ist die Anzahl der Berufe stark gesunken: mit 345 anerkannten Ausbildungsberufen im Jahr 2012 (Stand 1. August) gibt es heute nur noch gut halb so viel Berufe wie 1971 mit 606 anerkannten Ausbildungsberufen (3). Neben den 345 anerkannten Ausbildungsberufen gibt es weitere, in denen außerhalb des dualen Systems ausgebildet wird, wie etwa in berufsqualifizierenden vollzeitschulischen Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen.

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    Fußnoten

    1) 1950 wurden ca. 900 verschiedene Berufe gezählt, s. die Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung "Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen ... " von 1998 (3. Auflage), die auch Hinweise zur historischen Entwicklung der Ausbildungsordnungen enthält.
    2) "Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und des Verzeichnisses der zuständigen Stellen", veröffentlicht vom Bundesinstitut für Berufsbildung im Bundesanzeiger sowie im W. Bertelsmann Verlag unter dem Titel "Die anerkannten Ausbildungsberufe".
    3) Quelle: Verschiedene Jahrgänge des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe.
    Erläuterung: Die Gesamtzahl umfasst: a) die nach §25 BBiG anerkannten Ausbildungsberufe und nach §25 HwO erlassenen Ausbildungsordnungen; b) die vor Inkrafttreten des BBiG anerkannten Ausbildungsberufe (§108 Abs. 1 BBiG, §122 Abs. 5 HwO); und c) die vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe (§108 Abs. 1 BBiG); bzw. ab 1.4.05 nach den entsprechenden Paragraphen des neuen BBiG.

    Letzte Änderung: 16.11.2012


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