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Berufsausbildungsvorbereitung in Betrieben

Die Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) wurde mit der Aufnahme in das Berufsbildungsgesetz (01.01.2003) integraler Bestandteil der beruflichen Bildung. Sie dient dem Ziel, lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Für den Personenkreis wird eine umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung gefordert.

Sowohl die Rolle der sozialpädagogischen Betreuung und Unterstützung für die im Berufsbildungsgesetz definierten Zielgruppe als auch deren Qualifizierung und Förderung während der BAV im betrieblichen Kontext lässt unterschiedliche Vorgehensweisen vermuten, abhängig von Betriebsgröße und Branche und verstandener Funktion der Sozialpädagogik im Rahmen der Maßnahme, die noch ungeklärt ist.

Das laufende BIBB-Projekt "Berufsausbildungsvorbereitung in Betrieben" soll Informationen über die Berufsausbildungsvorbereitung im Betrieb zusammentragen. Neben der Ermittlung von Gestaltungsmerkmalen sollen auch Anhaltspunkte und Hinweise auf eventuelle Schwächen und Stolpersteine der BAV identifiziert werden.

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    Letzte Änderung: 28.08.2007


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