Neuregelung der Fortbildung ''Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin''
Erarbeitung des Entwurfs einer Fortbildungsordnung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt / Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin (früher Fachwirt/Fachwirtin für Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft)
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat einen Entwurf einer Fortbildungsordnung für die Veranstaltungswirtschaft mit dem Abschluss "Geprüfter Veranstaltungsfachwirt / Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin" erarbeitet. Der Erarbeitung lag ein entsprechender Auftrag des Bundesbildungsministeriums zugrunde und erfolgt in Zusammenarbeit mit von den Sozialparteien benannten Sachverständigen aus der Ausbildungspraxis. Wichtig für die Sachverständigen war es, die bestehenden Regelungen an aktuellen Praxisanforderungen anzupassen und eine tatsächliche Qualifizierung zu einer Führungskraft auf mittlerer Führungsebene sicherzustellen. Die Fortbildungsordnung muss nunmehr vom zuständigen Bundesbildungsministerium beschlossen und verkündet werden. Ein Inkrafttreten der Verordnung ist für Anfang 2008 vorgesehen. Die Regelung ersetzt künftig die bisher geltenden Regelungen der Industrie- und Handelskammern zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin für Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft. Hierfür sind Übergangsregelungen vorgesehen. Auskünfte für Fortbildungsinteressenten erteilen die zuständigen Industrie- und Handelskammern.




