Betriebliche / überwiegend öffentlich finanzierte (außerbetriebliche Berufsausbildung) - Aufteilung
Mit den verschiedenen Datenquellen, die bisher zur Analyse des Ausbildungsstellenmarktes genutzt wurden, konnte eine wesentliche Frage nicht detailliert beantwortet werden: Wie hoch ist die Ausbildungsleistung der Wirtschaft? Wie viele rein betriebliche Ausbildungsplätze gibt es im Vergleich zu außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen? Die Frage betrieblich/überwiegend öffentlich finanziert (außerbetrieblich) bezieht sich dabei auf die Finanzierungsform und nicht auf den Lernort.
Überwiegend öffentlich finanzierte Berufsausbildung ("außerbetriebliche Ausbildung") nach BBiG/HwO
Mit "außerbetrieblicher Ausbildung" wird jene Form der Berufsausbildung bezeichnet, die "überwiegend öffentlich finanziert" wird und der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dient. Überwiegend öffentlich finanzierte (außerbetriebliche) Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III), im Rahmen der Bund-Länder-Programme Ost sowie über (ergänzende) Länderprogramme durchgeführt. Maßgeblich für die Zurechnung zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen ist die Finanzierungsform und nicht der Lernort. Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung, die in Betrieben stattfindet, zählt demnach zur außerbetrieblichen Ausbildung.
Erfassung in der BIBB-Erhebung zum 30. September
In der BIBB-Erhebung zum 30. September werden ab der Erhebung 2009 die überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse erfasst, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind. "Überwiegend" heißt: Über 50% der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung werden im Rahmen von Sonderprogrammen und Maßnahmen durch finanzielle Zuweisungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltung getragen. Diese Sonderprogramme und Maßnahmen richten sich an sogenannte marktbenachteiligte, sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche bzw. an Jugendliche mit Behinderungen. In den meisten Fällen sind es außer- bzw. überbetriebliche Bildungsträger, die die entsprechenden Ausbildungsverträge mit diesen Jugendlichen abschließen.
- § 242 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte)
- §100 Nr. 3 SGB III / §235a und 236 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - Reha)
- Sonderprogramme des Bundes/der Länder (i.d.R. für "marktbenachteiligte" Jugendliche)
Mit "überwiegend öffentlich finanziert" sind also ausschließlich Ausbildungsverträge gemeint, die sich einer dieser drei Kategorien zuordnen lassen.
Alle sonstigen Verträge werden den "überwiegend betrieblich finanzierten" zugerechnet.
Schulische Ausbildungsplätze, die in den außerbetrieblichen Stellenmeldungen der BA enthalten sind, bleiben unberücksichtigt, da die entsprechenden Teilnehmenden nicht den rechtlichen Status eines "Auszubildenden" haben. Betriebliche Ausbildungsplätze, die mit einer staatlichen Prämie bezuschusst werden, zählen in der Regel nicht zu den "überwiegend öffentlich finanzierten" Ausbildungsplätzen. Auch die regulären Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes werden nicht der außerbetrieblichen Ausbildung zugerechnet. Sie sind zwar öffentlich finanziert, richten sich aber nicht an die oben genannten Zielgruppen. Stammen die Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aber aus speziellen Programmen (zum Beispiel zur Versorgung marktbenachteiligter Jugendlicher), werden sie ebenfalls zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen hinzugerechnet (mit differenzierten Angaben zur Gesamtzahl der überwiegend öffentlich geförderten Ausbildungsplätze).
Zurückliegende Werte wurden durch Schätzverfahren und Substraktionsmethoden ermittelt.
Schätzverfahren / Substraktionsmethode
Dabei wurde zunächst anhand von Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Bundes und der Länder der Gesamtumfang der neu begonnenen außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse berechnet. Anschließend wurde das Ergebnis von der Summe aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge abgezogen, die das BIBB bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September ermittelt hat. Damit war grundlegend eine Aussage zu betrieblichen und überwiegend öffentlich finanzierten (außerbetrieblichen) neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen mit Stand zum 30.09. möglich.01
Allerdings gab es statistische Zuordnungsprobleme, da der Start von überwiegend öffentlich finanzierten Programmen häufig um den 30. September schwankt. Ungenaue Zuordnungen wirken sich aber besonders nachteilig auf die Verlässlichkeit der resultierenden Veränderungsraten im Vergleich zum Vorjahr aus. Schätzversuche für den Zeitraum vom 01. Oktober 2005 bis zum 30. September 2006 brachten keine verwertbaren Ergebnisse, sodass die Daten nicht detailliert dargestellt werden können. Vgl. dazu Berufsbildungsbericht 2006 (Entwicklung der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsverträge).
Aufgrund der oben beschriebenen Probleme liegen keine kontinuierlichen Zeitreihen auf Bundeslandebene vor.
Daten (Erhebung zum 30.09.)
Tabelle 65 / 2010: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach strukturellen Merkmalen
Tabelle 65 / 2009: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach strukturellen Merkmalen
Ermittlung der Werte für die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31.12.)
Die Berufsbildungsstatistik erfasst das Merkmal der Finanzierung erst seit dem Berichtsjahr 2007. Seit dem Berichtsjahr 2008 wird auch der Anteil der überwiegend öffentlich finanzierten Neuabschlüsse auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Datenreport zum Berufsbildungsbericht ausgewiesen.
Für vor April 2007 bereits eingetragene Ausbildungsverhältnisse werden neue Merkmale der Berufsbildungsstatistik nicht nacherhoben, zudem war in den ersten Jahren der Einführung dieses Merkmals davon auszugehen, dass die Meldungen noch nicht vollständig korrekt sind. Das BIBB ermittelt deshalb jährlich die Bestandszahl der überwiegend öffentlich finanzierten und betrieblichen Ausbildungsverhältnisse auf indirektem Weg: Von der gemäß der Berufsbildungsstatistik ausgewiesenen Gesamtzahl der Auszubildenden zum 31. Dezember wird jeweils die Zahl der Auszubildenden herausgerechnet, die sich zu diesem Zeitpunkt gemäß von Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie den Ländern in außerbetrieblichen, d. h. überwiegend öffentlich finanzierten Berufsausbildungsmaßnahmen befanden. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III), im Rahmen der Bund-Länder- Programme Ost sowie durch (ergänzende) Länderprogramme finanziert. Bis Ende 2003 war außerdem eine Finanzierung im Rahmen des Jugendsofortprogramms möglich. Für die Berechnungen werden die jeweiligen Bestandszahlen Ende Dezember eines Jahres herangezogen. Die Angaben werden von der Bundesagentur für Arbeit sowie von den Ländern zur Verfügung gestellt. Dabei werden ausschließlich Ausbildungsverhältnisse in den nach Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung anerkannten Berufen einbezogen, die mit einem bei der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) eingetragenen Ausbildungsvertrag verbunden sind. Denn nur diese Ausbildungsverhältnisse werden in der Berufsbildungsstatistik mitgezählt. Geförderte schulische Ausbildungsgänge bleiben dagegen unberücksichtigt, da die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dort keinen entsprechenden Ausbildungsvertrag geschlossen und somit nicht den Status "Auszubildender" haben. Nach Abzug des Gesamtbestands an außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnissen von der Gesamtzahl der Auszubildenden liegt eine Schätzgröße für die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse vor. Das Ergebnis ist als Schätzung aufzufassen, weil die Zusammenführung unterschiedlicher Datenquellen in der Regel mit Ungenauigkeiten bzw. Unsicherheiten verbunden ist. Mit der Umstellung von Aggregat- auf Individualstatistik werden die Auswertungsmöglichkeiten zur Finanzierungsart zukünftig qualitativ verbessert.
Daten (Erhebung zum 31.12.)
Auszug aus dem Datenreport 2011 - Kapitel A4.2.2: Auszubildende mit betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsverträgen (Datenstand 2009)
Entwicklung der Auszubildenden mit betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsverträgen nach Bundesländern von 1999 bis 2008
Auszubildende mit betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsverträgen 2007
Entwicklung der Auszubildenden mit betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungs verträgen von 1999 bis 2006
Stand der Information: August 2010




