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Entwicklung der Ausbildung Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in

Neuordnung der Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller/zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin

Überarbeitung einer Ausbildungsverordnung auf der Grundlage der organisatorischen und technischen Entwicklung in der Branche und Abstimmung mit dem ebenfalls zu überarbeitenden Rahmenlehrplan.
Mit dieser Neuordnung soll die bestehende Verordnung über die Berufsausbildung zum o. g. Beruf vom 19. Mai 1999 novelliert werden.
Die z. Z. gültige Verordnung ist nicht mehr zeitgemäß, da sich durch die technische Entwicklung in den letzten Jahren und durch den Einsatz modernster Produktionsanlagen neue Tätigkeitsfelder eröffnet haben. Die neue Ausbildungsordnung soll diesem Umstand Rechnung tragen, indem sie zwei Schwerpunkte enthält. Zum einen den Schwerpunkt "Grafik, Druck und Applikation" und zum anderen den Schwerpunkt "Technik, Montage, Werbeelektrik und Werbeelektronik". Nachdem der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss "Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne" dem Neuordnungsprojekt in seiner Sitzung am 17.09.2010 zustimmte, erfolgte die Weisung des BMWi mit Datum vom 23.09.2010.

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Letzte Änderung: 06.04.2011


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