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Technische/r Konfektionär/-in; Segelmacher/-in

Umsetzungshilfe "Ausbildung gestalten: Technischer Konfektionär / Technische Konfektionärin Segelmacher / Segelmacherin"

Zum 1. August 2010 sind die beiden Ausbildungsberufe Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin und Segelmacher/Segelmacherin in Kraft getreten. Während es sich bei dem/der Technischen Konfektionär/-in hauptsächlich um eine Anpassung der Ausbildungsinhalte an die technischen und wirtschaftlichen Veränderungen und eine Neugestaltung der Prüfungen handelte, war bei dem/der Segelmacher/-in eine gänzliche Neukonzeption der Ausbildung, der Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen notwendig, da die alte Verordnung aus dem Jahre 1963 stammte.
Beide Neuordnungen wurden parallel erarbeitet, da es zwischen beiden Berufen in den Bereichen Herstellung von Planen, Zelten und Markisen und bei den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten Überschneidungen gibt. Aus diesem Grund und weil die Ausbildungszahlen im Bereich Konfektion technischer Textilien nicht allzu groß sind, bietet es sich an, eine gemeinsame Umsetzungshilfe zu erstellen.
Um eine praxisgerechte Umsetzung in der betrieblichen Ausbildung zu unterstützen, erstellt das BIBB Umsetzungshilfen für die beiden Ausbildungsberufe in enger Zusammenarbeit mit Experten und Expertinnen der betrieblichen und schulischen Ausbildungspraxis.

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Letzte Änderung: 06.04.2011


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