Entwicklung der Ausbildung Schornsteinfeger/-in
Neuordnung der Berufsausbildung zum Schornsteinfeger / zur Schornsteinfegerin
Mit dieser Neuordnung soll die bestehende Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger / zur Schornsteinfegerin vom 31.01.1997 novelliert werden.
Die z. Zt. gültige Verordnung ist nicht mehr zeitgemäß, weil durch die Anpassung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes und den Wandel des Energiemarktes sowie neue Bestimmungen des Umweltschutzes und neue Anwendungstechniken für Feuerungs- und Lüftungsanlagen eine nachhaltige Veränderung der Anforderungen an das
Schornsteimfegerhandwerk stattgefunden hat.
Nach einhelliger Meinung der Sachverständigen müssen insbesondere Bereiche wie
- Energie- und Brandschutzberatung
- Einleiten von Maßnahmen der Gefahrenabwehr
- Sicherstellen der Funktionssicherheit von Anlage
in einer neuen Ausbildungsverordnung ergänzend bzw.vertieft berücksichtigt werden.




