Betriebsräte und Berufsbildung
Betriebliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten als Handlungsfeld von Arbeitnehmervertretungen Selbstverständnis, Handlungsstrategien, Wirkungen
In dem Forschungsprojekt soll untersucht werden, welchen Stellenwert Betriebsräte - aber auch andere, nicht-gesetzliche Formen kollektiver Interessenvertretung - dem Handlungsfeld der betrieblichen Aus- und Weiterbildung beimessen, und welche Aktivitäten sie hier entwickeln. Hierbei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, warum in zahlreichen quantitativen Studien eine positive Korrelation zwischen der Existenz von Betriebsräten und betrieblichen Bildungsaktivitäten besteht, obwohl vielfach beklagt wird, dass Betriebsräte auf dem Feld der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oft nur wenig aktiv sind. Es werden die Aufgaben-, Problem- und Interessenver-ständnisse von Betriebsräten für den Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erkundet. Bei der betrieblichen Ausbildung soll insbesondere auch die Rolle der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) berücksichtigt werden. Die Untersuchung für den Bereich der Weiterbildung schließt die Frage danach ein, welches Problemverständnis Arbeitsnehmervertretungen hinsichtlich informeller Weiterbildungsformen entwickelt haben und welche Beteiligungs-formen hier ggf. bestehen. Verhandlungsstrategien mit der Geschäftsleitung und ihre fördernden und hemmenden Rahmenbedingungen sollen nachgezeichnet, Verhandlungsergebnisse auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Im Rahmen von Fallstudien sollen Beispiele identifiziert wer-den, in denen Betriebsräte und möglicherweise auch andere Formen kollektiver Interessenvertretung wirksamen Einfluss auf die betriebliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten nehmen. Nach Möglichkeit sollen hierbei auch Good-Practice-Beispiele für gelungene - auch informelle - Partizipationsstrukturen und Verhandlungsergebnisse auf dem betrieblichen Aus- und Weiterbildung herausgestellt werden. Das Projekt dient der Vorbereitung einer quantitativen Erhebung, in der beide Betriebsparteien einbezogen werden sollen.




