Fachkraft für Automatenservice
Evaluation der Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft a) Fachkraft für Automatenservice, b) Automatenfachmann/fachfrau
Zum 1. August 2008 ist die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des o.g. zweijährigen Ausbildungsberufes sowie des o.g. dreijährigen Ausbildungsberufes mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2013 in Kraft getreten. Hierfür hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Weisung zur "Evaluierung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft" erhalten. Konkretes Ziel der Untersuchung ist es, Informationen über die erprobte Struktur und die erprobten Inhalte der o.g. Verordnung zu sammeln und zu bewerten. Damit verbunden ist eine Analyse zur Etablierung des Berufs. Auf diesem Wege werden Erkenntnisse für eine Entscheidung darüber gewonnen, ob die Erprobungsverordnung in Dauerrecht überführt werden soll und welche Modifikationen in diesem Fall vorzunehmen sind.




